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   AG Grevenbroich, 25.06.1990 - 11 C 79/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3263
AG Grevenbroich, 25.06.1990 - 11 C 79/90 (https://dejure.org/1990,3263)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 25.06.1990 - 11 C 79/90 (https://dejure.org/1990,3263)
AG Grevenbroich, Entscheidung vom 25. Juni 1990 - 11 C 79/90 (https://dejure.org/1990,3263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinsatzung für ein erst später in den Verein eingetretenes Mitglied; Bindungswirkung eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eines Vereins für bei der Beschlussfassung nicht anwesende Mitglieder; Verstoß gegen die guten Sitten und ...

  • vereinsknowhow.de

    §§ 25, 32, 33, 265 BGB
    Auferlegung von Sonderleistungen durch Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2646
  • MDR 1991, 345
  • NVwZ 1991, 1119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Ahlen, 21.12.2017 - 30 C 244/17

    Anspruch eines Tennisvereins auf Zahlung von offenen Abgeltungsbeträgen

    Abgesehen von Beiträgen kann die Satzung den Mitgliedern auch die Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassungen auferlegen (zB Leistung von Arbeitsstunden, AG Grevenbroich NJW 1991, 2646, 2647; bestätigt durch BVerfG NJW 1991, 2626; Einzelheiten bei Dütz, in: FS Hilger u Stumpf [1983] 103, 106).

    Abgesehen von Beiträgen kann die Satzung den Mitgliedern auch die Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassungen auferlegen (zB Leistung von Arbeitsstunden, AG Grevenbroich NJW 1991, 2646, 2647; bestätigt durch BVerfG NJW 1991, 2626; Einzelheiten bei Dütz, in: FS Hilger u Stumpf [1983] 103, 106).

  • KG, 22.09.2008 - 26 U 47/08
    Demgegenüber müssen vor seinem Ausscheiden wirksam entstandene Verpflichtungen noch erfüllt werden (Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2626; AG Grevenbroich NJW 1991, 2646).
  • BVerfG, 19.10.1990 - 1 BvR 892/90

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung der

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  • LG Berlin, 02.11.1999 - 13 O 90/96

    Amtspflicht zur richtige Anwendung aller Gesetze, der allgemeinen

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  • SG Fulda, 30.12.2010 - S 4 U 28/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Diese Rechtspflicht ist für die Beklagte als Mitglied der DGUV als Rechtsnachfolgerin des HVGB bindend (s. Weick , in: Staudinger, BGB [Neubearbeitung 2005], § 32 Rn. 37; AG Grevenbroich, Urteil vom 25. Juni 1990 - 11 C 79/90 -, NJW 1990, S. 2646 [2647]), ohne dass es insoweit auf die Rechtsnatur eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eines Vereins ankäme (s. dazu Weick , ebd.; Reuter , in: MüKo-BGB, 5. Aufl. 2007, § 32 Rn. 23).
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